Gewerbepark Lindenrain

BEBAUUNGSPLAN - 
WER DARF WIE BAUEN?


Die Flächennutzungsplanänderung „Industriegebiet Lindenrain“ wurde am 15.08.2018 genehmigt. Parallel zur Durchführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahren wurde der Bebauungsplan ausgearbeitet und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Auf Grundlage der Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden Teile des Umweltberichtes, der Erschließungskonzeption und der textlichen Festsetzungen redaktionell angepasst, beziehungsweise ergänzt.

Der Bebauungsplan wurde daraufhin im Sommer 2020 erneut offen gelegt. Es ergaben sich aber in diesem Zusammenhang keine Änderungen des Bebauungsplans.

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wurde der Bebauungsplan "Industriegebiet Lindenrain" daraufhin am 24.09.2020 vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Calw in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 02.10.2020 sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.  

Bebauungsplan

Bebauungsplan Industriegebiet Lindenrain: Planzeichnung
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Bebauungsplan Industriegebiet Lindenrain: Textliche Festsetzungen
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Erschliessung - 
ES KANN LOSGEHEN


Nach erfolgter Ausstockung des Areals und der Rodung der Wurzelstöcke wurde die Bestandsvermessung des Geländes im Dezember 2019 durchgeführt. Zunächst wurden daraufhin die Leistungsverzeichnisse für die Erschließungsanlagen im Osten des Gebiets und für die äußere Erschließung erstellt. Da es sich beim Industrie- und Gewerbepark um einen neuen Siedlungsansatz handelt müssen alle Ver- und Entsorgungsleitungen vom Gebiet nach Calw-Stammheim verlegt werden. Nach der Ausschreibung und Vergabe dieser Arbeiten im Sommer 2020 erfolgte am 18.11.2020 der offizielle Spatenstich.

Im Sommer 2021 werden voraussichtlich dann die Leistungsverzeichnisse für die Auffüllungsarbeiten im Westen des Gebiets erstellt. Die Fertigstellung der äußeren und inneren Erschließung wird wahrscheinlich im Herbst 2022 erfolgen.

Für die Geländemodellierung im Osten des Gebiets (im Bereich der im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans mit „TF 2“ und „TF 4“ bezeichneten Flächen) wird kein externes Bodenmaterial benötigt. In diesem Bereich stehen somit zunächst im Herbst 2022 fertig erschlossene Bauflächen mit einer Größe von insgesamt circa 7,1 ha zur Verfügung.

Für die Auffüllung der Fläche „TF 1“ mit 5,4 ha werden ungefähr 147.000 m³ Bodenmaterial benötigt. Auch diese Fläche ist wahrscheinlich bereits noch im Jahr 2022 bebaubar. Für den Bereich „TF 3“ mit weiteren circa 5,3 ha werden nochmals rund 462.000 m³ Erde benötigt. Die Auffüllung dieses Bereichs wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Nach Vergabe der Auffüllungsarbeiten können nähere Angaben gemacht werden, wann die Fläche bebaubar sind.